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Die Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts durch die Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda

Zur Bedeutung von internationalen Gerichtsentscheidungen als Rechtsquelle des Völkerstrafrechts
Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Heinsch, Robert
Jahr: 2007
Verlag: Berlin, Berliner Wissenschafts-Verlag
Reihe: Bochumer Schriften zur Friedenssicherung und zum humanitären Völkerrecht; Bd. 57

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Zweigstelle: Mainz, LpB Signatur: 74- 1067 Mediengruppe: Barcode: Standort 2:

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Heinsch, Robert
Jahr: 2007
Verlag: Berlin, Berliner Wissenschafts-Verlag
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Systematik: Suche nach dieser Systematik 74- 10
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ISBN: 3-8305-1438-7
2. ISBN: 9783830514381
Beschreibung: 413 S.
Reihe: Bochumer Schriften zur Friedenssicherung und zum humanitären Völkerrecht; Bd. 57
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Sprache: dt.
Fußnote: Literaturverz. S. 388 - 413 Zugl.: Köln, Univ., Diss., 2005 Inhaltstext: Die Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda haben in den ersten zehn Jahren ihrer Existenz durch ihre Rechtsprechung die Entwicklung des Völkerstrafrechts maßgeblich vorangetrieben. Die Arbeit präsentiert nicht nur eine systematisierte Darstellung der Rechtsprechung der beiden Tribunale im Bereich des humanitären Völkerrechts, sondern beschreibt anhand repräsentativer Beispiele, wie diese sich auf den Rechtssetzungsprozess im Völkerstrafrecht ausgewirkt hat. Untersucht wird in diesem Zusammenhang die Übernahme von Tribunal-Rechtsprechung durch internationale Verträge wie dem Römischen Statut für einen Internationalen Strafgerichtshof, durch nationale Gesetze sowie durch nationale Rechtsprechung. Abschließend wird anhand der gefundenen Ergebnisse die rechtsquellentheoretische Frage erörtert, inwiefern internationale Gerichtsentscheidungen als vollwertige Rechtsquelle im Völkerrecht angesehen werden können.Die Arbeit richtet sich an Akademiker, Studierende und Praktiker, die einen Überblick über die ersten Jahre der Tribunal-Rechtsprechung gewinnen wollen, gleichzeitig aber auch an diejenigen mit Interesse an der Frage, ob internationale Strafgerichte als "Rechtssetzer des Völkerstrafrechts" zu bezeichnen sind.